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Blog zum Thema Finanzen und Wirtschaft – Kapitalanlagen und Finanzierungen

Sonderkündigungsrecht in der Kfz-Versicherung

27.08.10 (Versicherungen)

Der Versicherungsmarkt bei den Kfz-Versicherungen in Deutschland hat aufgrund des sehr großen Wettbewerbs eine sehr dynamische Entwicklung. So informierte der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV), dass ein großer Anstieg der Kfz-Versicherungstarife auch in diesem Jahr nicht zu erwarten ist. Generell gibt es jedoch oft bei bestehenden Verträgen kleine Beitragsanpassungen aufgrund von Änderungen in der Regional- oder Typenklasse. Entsteht durch diese Veränderung eine Beitragserhöhung müssen die Kfz-Versicherugen den Kunden hierrüber und über das damit entstandene Sonderkündigungsrecht informieren.

Vorschriften, wann die Versicherungen Ihre Kunden über die Tariferhöhung informieren müssen gibt es keine. Wichtig ist jedoch, dass jeder auf die Post seines aktuellen Versicherers achtet denn wirksam wird das Sonderkündigungsrecht mit dem Zeitpunkt an dem auch die Beitragserhöhung wirksam wird und das Sonderkündigungsrecht gilt lediglich ein Monat. Die schriftliche Kündigung muss sich in einem solchen Fall auf die Beitragserhöhung beziehen da diese ansonsten vom Versicherer abgelehnt werden kann.

Bevor eine Kfz-Versicherung gekündigt wird sollte sich der Kunde jedoch über alternativen informieren. Hierzu bietet das Internet sehr gute Möglichkeiten. Hier gibt es Versicherungs-Vergleichsportale bei denen man insbesondere Kfz-Versicherungen vergleichen kann um den günstigsten Anbieter ausfindig zu machen. Experten raten jedoch auch direkt bei den einzelnen Versicherungen die Tarife auf den Webseiten zu prüfen und sich nicht nur auf die Vergleichs-Portale zu verlassen.