Risikozuschlag bei der privaten Krankenversicherung
14.06.10 (Allgemein)
Eine private Krankenversicherung prüft in aller Regel vor der Aufnahme des Antragstellers die gesundheitlichen Umstände. Man spricht deshalb auch von einer Gesundheitsprüfung. Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung darf die private Krankenversicherung diese Annahmeprüfung durchführen. Danach entscheidet sie, ob sie den Antragsteller oder die zu versichernden Personen grundsätzlich aufnimmt oder nur unter bestimmten Voraussetzungen. Die Risikoprüfung [...]
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